Als Fueros werden die im Mittelalter entstandenen und bis in die Neuzeit geltenden Rechtsordnungen der verschiedenen christlichen Reiche auf der Iberischen Halbinsel und ebenfalls in dieser Zeit entstandenes lokales Sonderrecht bezeichnet.
In Spanien noch heute geltendes regionales Sonderrecht, das auf diese Fueros zurückgeht, wird als derecho foral (Foralrecht) bezeichnet.